Schildkröten im Gartenteich: welche Arten, welche Regeln?
Wer an Schildkröten im Gartenteich denkt, denkt oft an die Tiere, die man in Parkteichen auf Baumstämmen sieht. Die meisten davon sind Schmuckschildkröten aus Nordamerika – und für die gelten inzwischen ganz eigene Regeln.

Die Europäische Sumpfschildkröte: die heimische Wahl
Für die ganzjährige Haltung im Gartenteich in Mitteleuropa ist die Europäische Sumpfschildkröte die naheliegendste Art. Sie ist an das Klima angepasst, hält eine natürliche Winterstarre im Teich und kommt mit kühlen Sommern zurecht, sofern die Anlage sonnig ist. Voraussetzung sind legale Nachzuchten mit Herkunftsnachweis und die Meldung bei der Behörde (siehe Recht und Herkunft).
Schmuckschildkröten: nicht mehr erlaubt zu vermehren
Die Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta) mit ihren Unterarten – bekannt als Rotwangen-, Gelbwangen- und Cumberland-Schmuckschildkröte – wurde jahrzehntelang millionenfach als „Anfängerschildkröte“ verkauft. Viele Tiere wurden zu groß, zu alt oder zu lästig und landeten in Parkteichen und Baggerseen.
Seit 2016 steht die Art auf der Unionsliste der invasiven gebietsfremden Arten nach der EU-Verordnung 1143/2014. Das bedeutet unter anderem:
- Einfuhr, Handel, Zucht und Freisetzung sind verboten.
- Tiere, die schon vor der Listung gehalten wurden, dürfen bis zu ihrem natürlichen Tod weiter gehalten werden – aber so, dass sie sich nicht vermehren und nicht entkommen können.
Wer heute noch Schmuckschildkröten besitzt, darf sie also behalten, sollte sie aber ausbruchsicher halten und nicht mit anderen Tieren vergesellschaften, mit denen sie sich fortpflanzen könnten.
| Merkmal | Europäische Sumpfschildkröte | Schmuckschildkröte |
|---|---|---|
| Kopf und Hals | dunkel mit gelben Punkten | mit gelben Streifen, oft roter oder gelber Fleck hinter dem Auge |
| Rückenpanzer | dunkel, fein gelb gepunktet oder gestrahlt | oliv bis braun, bei Jungtieren grün mit Linienmuster |
| Bauchpanzer | variabel, oft mit dunklem Zentrum | gelb mit dunklen Flecken oder Ringen |
| Herkunft | Europa, Westasien, Nordafrika | Nordamerika |
Warum Aussetzen keine Lösung ist
Das Freilassen von Schildkröten in der Natur ist in Deutschland grundsätzlich verboten – ganz gleich, um welche Art es sich handelt. Ausgesetzte Schmuckschildkröten konkurrieren mit heimischen Arten, fressen Amphibienlaich und können Krankheiten einschleppen. In warmen Sommern gelingt ihnen inzwischen auch in Mitteleuropa gelegentlich die Fortpflanzung. Ausgesetzte Europäische Sumpfschildkröten fremder Herkunft wiederum gefährden die genetische Eigenart der letzten Wildbestände.
Andere Arten
Neben den genannten werden gelegentlich weitere Wasserschildkröten im Freiland gepflegt, etwa Arten aus Ostasien oder Nordamerika. Viele davon sind entweder ebenfalls geschützt, schwer legal zu bekommen oder für die Überwinterung im Teich ungeeignet. Wer über eine andere Art nachdenkt, sollte sich vorab gründlich über Rechtslage, Endgröße, Lebenserwartung und Winterruhe informieren.
Gemeinsam mit Fischen?
Große Fische wie Koi fressen Schlüpflinge, erwachsene Sumpfschildkröten fressen kleine Fische und Laich. Ein Zierteich mit wertvollen Fischen und ein Schildkrötenteich lassen sich deshalb schlecht verbinden. Ein naturnaher Teich mit wenigen kleinen, robusten Fischarten ist eher möglich – dann gehören sie aber auch auf den Speiseplan. Wie die Anlage aussehen sollte, beschreibt der Beitrag Teichanlage.
Wenn Sie eine Schildkröte in der Natur sehen
Sehen Sie eine Wasserschildkröte in einem Park- oder Baggersee, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Schmuckschildkröte. Fotografieren Sie sie, wenn möglich, und melden Sie die Beobachtung der Naturschutzbehörde oder einem regionalen Meldeportal. Solche Meldungen helfen, die Ausbreitung gebietsfremder Arten zu verfolgen. Fangen Sie das Tier nicht selbst ein – Fundtiere unklarer Art und Herkunft gehören in fachkundige Hände.
Wenn Sie Schmuckschildkröten übernehmen
Manchmal werden Schmuckschildkröten aus Haushaltsauflösungen oder von überforderten Haltern angeboten. Eine private Übernahme ist rechtlich heikel, weil die Weitergabe unter die Verbote der EU-Verordnung fallen kann. Klären Sie das vorher mit der zuständigen Behörde. In vielen Fällen sind Auffangstationen die bessere Adresse; sie können Tiere aufnehmen und bei Bedarf an geeignete Halter vermitteln, sofern die Rechtslage das zulässt.
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